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Das Energieministerium hat gestern einen Aufruf an die Kommunen verbreitet, in dem es dazu auffordert, jetzt die Fördermittel für den Radwegebau abzurufen. Knapp 26 Millionen stehen für MV bereit. Minister Pegel sagt: „Jetzt kommt es darauf an, möglichst bald die Förderverfahren über die Bühne zu bringen, damit die Projekte bis zu der vom Bund gesetzten Frist Ende 2023 umgesetzt sind. Das ist für alle Beteiligten eine Herausforderung.“ Ziel sei es zu vermeiden, dass nicht genutzte Bundesmittel dann anderen Bundesländern zur Verfügung gestellt würden. „Wir wollen die Mittel, die Mecklenburg-Vorpommern erhalten kann, selbstverständlich auch komplett hier umsetzen und verbauen“, so der Minister.
Genau diese Mittel aus dem Klimaschutz-Sonderprogramm „Stadt und Land“ hat auch der Radentscheid in seinem Bürgerbegehren zur Kostendeckung vorgeschlagen. Dennoch hat das Innenministerium mit Verweis auf zu hohe Kosten den Radentscheid vorerst gestoppt. Wie passt das zusammen? Einerseits ruft der Minister Pegel dazu auf, Fördermittel rechtzeitig auszugeben. Andererseits stoppt das Innenministerium eine Bürgerinitiative, die sinnvolle Vorschläge zur Verwendung dieser Mittel gemacht hat.
Einmal mehr stellt sich die Frage nach den Gründen für das Vorgehen des Innenministeriums. Das Geld ist es doch ganz offensichtlich nicht. Laut SVZ gibt die Stadt allein für die Sanierung von 1,5 km der Rogahner Straße abzüglich der Fördermittel 4,1 Millionen Euro aus. Der Radentscheid rechnet für die Umsetzung seiner Ziele mit jährlichen Kosten von maximal 1,9 Millionen Euro. Nächste Woche hat der Radentscheid ein Gespräch mit dem Innenminister. Vielleicht gibt es ja dort Antworten auf diese Fragen!
Innenministerium spricht sich gegen die Rechtmäßigkeit des Bürgerentscheids aus!
Am 26. April hat die Stadtvertretung beschlossen, dass der Radentscheid Schwerin rechtlich zulässig ist und dass zur Wahl im September darüber ein Bürgerentscheid erfolgen soll. Für den Erfolg eines Bürgerentscheids wäre die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, aber mindestens 25 % der Wahlberechtigten notwendig. Das ist an sich schon eine große Herausforderung für die Bürgerinitiative, die aus „ normalen Bürgern“ besteht.
Das Innenministerium hat nun den Beschluss der Stadtvertretung „beanstandet“. Das heißt, dass es das Bürgerbegehren so nicht mehr gibt! Schon der Bürgerentscheid war ein Novum unter den Radentscheiden in Deutschland. Dass das Innenministerium den Beschluss einer Kommune hinterher kassiert, ist eine neue Qualität.
Von den Kritikern des Bürgerentscheides wird vermittelt, dass die rechtliche Grundlage für ein Bürgerbegehren fehlt. Hier stehen die juristischen Meinungen weit auseinander. Hat das Innenministerium recht, indem es unüberwindbare Hürden für ein Bürgerbegehren aufstellt? Oder hat die Stadt recht, die sagt, in der Sache sind Bürgerbegehren „wohlwollend“ zu entscheiden, da die Bürger:innen juristische Laien sind.
Generell bleibt unsere Kritik an der fehlenden Bereitschaft des Innenministeriums, über eventuelle Kompromisse zu reden. Ein Gespräch mit der Bürgerinitiative wurde vom Innenministerium abgelehnt. Der Aufforderung, einen Absatz aus dem Begehrenstext zu streichen, hat der Radentscheid entsprochen. Damit war der Eindruck entstanden, dass das Bürgerbegehren damit zulässig ist. Mehrere Wochen kam nichts mehr aus dem Ministerium. Erst 2 Werktage vor der Stadtvertretersitzung kam ein neues Schreiben, inhaltlich war darin nichts Neues. Die Stadtvertretung ist mehrheitlich der Sicht des Rechtsamtes der Stadt gefolgt. Dann kam die Beanstandung des Stadtvertreterbeschlusses.
In der Pressemitteilung aus dem Innenministerium wird fast ausschließlich mit zu hohen Kosten argumentiert. Zum einen ist belegt, dass es Fördergelder für Radwegeinfrastruktur in nie gekannter Höhe gibt. Dazu kommt, dass die Förderquoten inzwischen höher sind, als im Bürgerbegehren angenommen. Im Gesetz steht übrigens nichts darüber, dass direkte Demokratie nur nach den Maßgaben der städtischen Haushaltslage möglich ist.
Uwe Friedriszik, Sprecher des Radentscheides: „Es ist leider wieder so, dass die Gerichte über ein politisches Thema entscheiden müssen, da die Politik und die Verwaltung nicht in der Lage scheinen, einen Kompromiss zu einem Sachthema zu finden. Der Radentscheid war immer offen für Gespräche und Kompromisse. Nun werden wir nach über einem Jahr intensiver Bemühungen in unserer Freizeit vor vollendete Tatsachen gestellt. In diesen Zeiten sicherlich kein Signal für mehr Mitbestimmung durch die Bürger“.
Am Montag hat die Stadtvertretung über das Bürgerbegehren Radentscheid Schwerin abgestimmt. Das war eine spannende Sitzung, in der leidenschaftlich für und gegen das Bürgerbegehren gesprochen wurde.
Die Grünen und die SPD hatten beantragt, die Ziele direkt anzunehmen. Dieser Antrag wurde knapp abgelehnt. Die CDU und die UB hatten „Bedenken“ des Innenministeriums zum Anlass genommen, gleich das ganze Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären. Mit ihrem Ersetzungsantrag sollten die Ziele des Radentscheids so stark entschärft werden, dass nichts mehr davon übrig bleibt. Ein besonderes Kuckucksei war die Änderung in Ziel 1, wo aus den „baulich getrennten Radwegen“ nun „Radfahrstreifen“ wurden. Welch entscheidender Unterschied sich darin verbirgt, war selbst in den beteiligten Fraktionen nicht jedem klar. Diese auf die Fahrbahn gemalten Streifen waren DER Aufreger bei der Unterschriftensammlung. Auch dieser Antrag wurde von der Stadtvertretung abgelehnt.
Der Radentscheid hatte sich im März und April mit den Fraktionen getroffen, um die Ziele vorzustellen und Fragen zu beantworten. Die UB waren die einzige Fraktion, die dieses Gesprächsangebot abgelehnt hat. Eine Fraktion, die sagt: „Wir sind der Auffassung, dass Bürger viel öfter mitentscheiden sollen.“, hat sich hier völlig unglaubwürdig gemacht. Aber auch in der CDU fehlt ganz offensichtlich die Weitsicht, dass das Thema Fahrrad als DAS Verkehrsmittel der Nahmobilität auf jeden Fall kommen wird! Letzte Woche hat Andreas Scheuer den Nationalen Radverkehrsplan 3.0 beschlossen. Dort stehen Ziele, gegen die sich der Radentscheid Schwerin geradezu bescheiden ausnimmt.
Am Ende wurde der Beschlussvorlage der Verwaltung entsprochen. Der Bürgerentscheid ist rechtlich zulässig und alle Bürger:innen sollen am 26. September darüber entscheiden. Damit wird zum ersten Mal in Deutschland ein Radentscheid in einem Bürgerentscheid entschieden. Die Iniatoren sind hoch motiviert, das Thema nun allen Schweriner:innen zur Abstimmung vorzulegen.
Am kommenden Montag soll die Stadtvertretung über das Bürgerbegehren Radentscheid Schwerin entscheiden. Nachdem es erst nur um die Abstimmung zu Zulässigkeit und den Termin des eventuell nötigen Bürgerentscheids gehen sollte, kommt jetzt mit mehreren Anträgen Bewegung in die Sache. SPD und Grüne haben einen mehrfraktionellen Änderungsantrag vorbereitet, der eine positive Abstimmung zur Sache ermöglichen soll. Von einigen Fraktionen kam bereits grundsätzliche Zustimmung zu den Zielen des Radentscheids.
Das Innenministerium hatte sich kritisch mit einigen Aspekten des Radentscheids auseinandergesetzt. Daraufhin hatten die Sprecher der Bürgerinitiative den strittigen Punkt 3.1 zurückgenommen, um das Bürgerbegehren als Ganzes nicht zu gefährden. Die Stadt Schwerin dagegen hat eine wohlwollende Haltung zur Formulierung der Ziele vertreten und die Bedenken des Ministeriums zur Zulässigkeit als nicht überzeugend gewertet. Auch die Kostenschätzung wurde seitens der Stadt als tragfähig bezeichnet. Insgesamt schätzt das Rechtsamt der Stadt ein, dass die Ziele des Bürgerbegehrens Aufgabe der Stadt sind, dass sie vernünftig und auch finanzierbar sind.
Am Mittwochmorgen wurde kurzfristig an alle Fraktionen eine neue rechtliche Stellungnahme des Innenministeriums verschickt. Darin wird nicht etwa (wie von UB und CDU behauptet) die Unzulässigkeit festgestellt, sondern es werden Bedenken geäußert und ein Gespräch empfohlen. Wenige Stunden nach dem Versenden dieser Stellungnahme haben die UnabhängigenBürger und die CDU bereits einen umfangreichen Ersetzungsantrag formuliert. Die Mitstreiter des Radentscheids sehen es natürlich sehr gern, dass beide Fraktionen sich für Veränderungen in der Radverkehrspolitik positionieren, aber den Radentscheid für rechtlich unzulässig zu erklären, das ist etwas voreilig.
Wie zukunftsfähige Radverkehrsinfrastruktur aussieht, wird auf dem Nationalen Radverkehrskongress am 27./28. April vorgestellt (bitte verlinken: https://www.nationaler-radverkehrskongress.de/programm/uebersicht/). Radfahrstreifen wie in dem Ersetzungsantrag von UB und CDU gefordert gehören unbedingt dazu, wenn mit ihnen die Geschützten Radfahrstreifen (Protected Bike Lanes) gemeint sind. Falls UB und CDU jedoch nur die aufgemalten Streifen auf der Fahrbahn meinen, dann ist das auf jeden Fall ein Ausschlusskriterium. Denn diese Variante war DER Aufreger beim Unterschriftensammeln!
Der Ersetzungsantrag von UB und CDU hat sämtliche verbindlichen Zahlenangaben gestrichen. Das erinnert an vergangene Radverkehrskonzepte, in denen viele gute Wünsche formuliert waren. Nur fehlten immer die verbindlichen Aussagen, was genau bis wann umgesetzt werden soll. Soll das jetzt fortgeführt werden, weil es sich gut anhört, aber zu nichts verpflichtet? Wie ernst meinen es UB und CDU mit ihrer erklärten Fahrradfreundlichkeit?
Zur Stadtvertretersitzung am Montag sollen die Sprecher des Radentscheids die Möglichkeit erhalten, sich zum Bürgerbegehren zu äußern und Fragen zu beantworten. Es wird auf jeden Fall eine spannende Sitzung werden!
Der Radentscheid Schwerin ruft am Montag um 16 Uhr zur Fahrrad-Demo auf. Alle Unterstützer sollten mit Maske und Fahrrad unter Einhaltung der Corona-Auflagen zur Niklotschule am Obotritenring 50 zu kommen.
Noch bis zum 10. April sammelt der Radentscheid weiter Unterschriften. Da werden sich manche wundern – haben die nicht längst eingereicht? Das stimmt, aber laut Kommunalverfassung dürfen die Aktiven bis zur Einberufung der Stadtvertretung Unterschriften nachreichen. Um eventuell ungültige Stimmen auszugleichen hat sich die Bürgerinitiative entschlossen, davon Gebrauch zu machen. Am Ostersamstag wird der Radentscheid vor dem Haupteingang zum Zoo stehen und Unterschriften sammeln. Am 10.4. ist dann die letzte Möglichkeit, das Bürgerbegehren für bessere Radwege in Schwerin zu unterstützen. Alle Termine sind wie immer auf der Seite www.radentscheid-schwerin.de zu finden.
Am letzten Dienstag war der Radentscheid zum ersten Mal in der Beratung im Hauptausschuss. Dort wurde vereinbart, dass das Bürgerbegehren am 26.4. in der Stadtvertretung zur Abstimmung kommt. Grundlage für diesen Termin ist § 20 Absatz 5 der Kommunalverfassung:
Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und den Zeitpunkt des Bürgerentscheides entscheidet die Gemeindevertretung unverzüglich im Benehmen mit der Rechtsaufsichtsbehörde. Der Bürgerentscheid entfällt, wenn die Gemeindevertretung oder der Hauptausschuss die Durchführung der beantragten Maßnahme beschließt.
Der Hauptausschuss hat die Verweisung in die Ausschüsse beschlossen. Madleen Kröner, Sprecherin des Radentscheids: „Wir begrüßen die positive Bewertung der Verwaltung und haben bereits angezeigt, den rechtlich strittigen Punkt 3.1 wie verlangt zurückzunehmen, um den Radentscheid als Ganzes nicht zu gefährden. Selbstverständlich stehen die Aktiven für weitere Fragen gern zur Verfügung.“ Uwe Friedriszik, Sprecher ergänzt: „Toll, dass wir so weit gekommen sind. Großen Dank an die Beteiligten und die Unterstützer unseres Radentscheides, gerade in diesen Zeiten ist das ein Zeichen für mehr demokratische Mitbestimmung.“
Seit 2013 ist die Erneuerung der Gadebuscher Straße in der Beratung. Erst sollte es ein gemeinsamer Geh- und Radweg sein, leider die Standardlösung in Schwerin. 2017 war der Vorschlag der Verwaltung der Neubau von getrennten Geh- und Radwegen – so hieß die Vorlage auch bis zum 2. März. Eine Gruppe Anlieger machte sich massiv dagegen stark. Sie wollten die kostenlosen Parkplätze vor den Grundstücken behalten. Die Verwaltung änderte dann 2019 ihre Empfehlung in eine „moderne“ Verkehrsinfrastruktur namens Spielstraße. Den Einwand der Radfahrer, dass dort nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf, beantworten Ausschussmitglieder und Verwaltung mit dem Hinweis, das Ordnungsamt werde das schon nicht kontrollieren! Diese beiden Varianten sind seit Monaten durchaus kontrovers in den Ausschüssen beraten worden.
Unmittelbar vor dem Ende der Beratungen, wenige Stunden vor der Hauptausschuss-Sitzung, hat die Verwaltung gestern ihre bisher favorisierte Vorlage zurückgezogen. Gab es jetzt doch Hemmungen, die Spielstraße zur Abstimmung zu bringen? Die Einwände der Radfahrer wegen der Schrittgeschwindigkeit wurden als ein Argument genannt, was natürlich sehr begrüßenswert ist. Die Begründung ist dann aber eine andere: In Beratungen der Verwaltung mit dem Verkehrsministerium gebe es jetzt plötzlich Zustimmung für den Bau einer Fahrradstraße. Diese werde zwar nicht an allen Stellen so breit wie die Norm. Aber sie erlaube weiterhin Stellplätze, wenn auch nur etwa halb so viele wie bei der Variante Spielstraße. Und das Beste daran, die Fahrradstraße kann auf Fördermittel zurückgreifen!
Diese Regeln der StVO gelten in Fahrradstraßen: Die StVO erlaubt in Fahrradstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Falls Pkw und/oder Motorräder zulässig sind, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Sie dürfen also nicht drängeln, wenn Radler nebeneinander fahren – was hier ausdrücklich erlaubt ist.
Wir haben bei der Verwaltung nachgefragt: Was ist eigentlich mit den Fußgängern? Fußgänger bekommen einen 1,25 Meter breiten Weg, daneben soll es einen Sicherheitsabstand zur Fahrradstraße geben. Die Fahrradstraße hat normalerweise eine Breite von 4 Metern, das ist baulich nicht überall möglich. Aber die Unterschreitung der Breite soll auf eine minimale Breite bis 2,50 Meter erfolgen. Das ist die Empfehlung für die Breite von Radwegen. Das klingt wie ein Befreiungsschlag und wird von der Verwaltung als Lösung eines monatelangen Konfliktes gesehen. Wenn es so umgesetzt wird wie heute telefonisch beschrieben, dann ist es sicher gut, dass es hier einen neuen Anlauf gibt. Nach über sieben Jahren kommt es jetzt auf ein paar Monate nicht an. Laut Verwaltung soll die Abstimmung darüber noch vor der Sommerpause erfolgen.
Übrigens: Die einzige Partei in Schwerin, die sich um Fahrradverkehr kümmert (Zwinkersmiley) hat einfach früh genug Wind von der Verwaltungsinitiative bekommen und es dann schnell als ihre Idee verkauft.
Der Radentscheid hat aktuell 5.102 Unterschriften gesammelt. Am 1. März um 10:30 Uhr sollen diese Unterschriften vor dem Rathaus an den Stadtpräsidenten Ehlers übergeben werden. Jede:r, dem das Anliegen am Herzen liegt, ist eingeladen, an dieser Übergabe teilzunehmen.
Dieser Termin bedeutet aber noch nicht das Ende der Unterschriftensammlung. Er soll vor allem den Zeitplan sichern, der die Beratung der Stadtvertreter über das Bürgerbegehren in der Sitzung vom 26. April anstrebt. Bis zwei Wochen vor der Stadtvertretersitzung kann der Radentscheid Schwerin weitere Unterschriften nachreichen. Davon will die Bürgerinitiative unbedingt Gebrauch machen und sammelt bis zum 12. April weiter Unterschriften für sichere und komfortable Radwege in Schwerin.
In der Stadtvertretersitzung am 26. April würde dann über das Bürgerbegehren beraten. Dabei haben die Stadtvertreter zwei Möglichkeiten.
- Die Stadt nimmt das Bürgerbegehren an. Die Umsetzung dieser Ziele ist bindend für Schwerin, das Bürgerbegehren ist rechtsgültig.
- Die Stadt lehnt das Bürgerbegehren ab, es folgt der Bürgerentscheid. Stimmen 25 % der wahlberechtigten Schweriner:innen dem Bürgerentscheid zu, ist das Bürgerbegehren rechtsgültig.
Ein Bürgerentscheid ist mit hohen Kosten für die Stadt Schwerin verbunden. Für dieses Geld könnte man bereits einen Teil der geforderten Maßnahmen umsetzen.
Im Laufe der Unterschriftensammlung wird immer klarer, dass vielen Unterzeichner.innen die Trennung der Geh- und Radwege besonders am Herzen liegt. 70 Prozent der Radwege in Schwerin sind gemeinsame Geh- und Radwege (Quelle: Statistisches Jahrbuch Schwerin 2019). Den Zwang, trotz der sehr unterschiedlichen Geschwindigkeiten gemeinsame Wege benutzen zu müssen, finden viele Schweriner:innen unzumutbar und ungerecht. Es wird sich zeigen, ob die Stadtvertretung diesen Wünschen, vor allem auch der Älteren, nachkommen wird.
„Stadt und Land“ – 660 Millionen Euro für den Radwegebau in Deutschland
Am 25. Januar ist mit der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung das Sonderprogramm „Stadt und Land“ an den Start gegangen. Damit stellt das Bundesverkehrsministerium erstmals Rekordmittel für den Radwegebau in den Kommunen zur Verfügung.
Geld vom Bund ist also reichlich da. Auch bei der Qualität setzt der Bund neue Maßstäbe und macht klare Vorgaben, wie Radwege aussehen müssen. Jetzt ist es Sache der Landeshauptstadt, zügig Förderanträge für den Bau eines wirklichen Radwegenetzes zu stellen. Der Bedarf nach besserer Radinfrastruktur ist immens, dafür tritt auch der Radentscheid Schwerin ein.
Hochwertiger Standard für Radwege gefordert
In der Verwaltungsvereinbarung zum Sonderprogramm ist ausdrücklich festgehalten, dass ein „hochwertiger Standard für alle Nutzergruppen“ umgesetzt werden soll, der eine „hohe Verkehrssicherheit und ein hohes subjektives Sicherheitsempfinden“ garantiert. Der ADFC hatte auf solche Festlegungen gedrungen, um allen Bürgerinnen und Bürgern das Radfahren in jedem Alter zu ermöglichen. Die Radinfrastruktur in Schwerin schreckt sehr viele Menschen vom Radfahren. Das muss sich endlich ändern, dafür sammeln wir weiter Unterschriften!
Mehr Platz fürs Rad durch Neuverteilung von Flächen
Förderanträge für sichere und leistungsfähige Radverkehrsanlagen können ab sofort gestellt werden. Gefördert werden Planung und Herstellung flächendeckender, geschützter und möglichst getrennter Radwegenetze – auch durch Umverteilung des vorhandenen Straßenraumes. Konkret sagt das Bundesverkehrsministerium hier: Kommunen sollen Platz für einladende und sichere Radwege schaffen, indem sie dem Autoverkehr Platz wegnehmen, Fahrbahnen in geschützte Radfahrstreifen umwandeln oder Straßen zu Fahrradstraßen machen. Das ist ein wichtiger Schritt für die dringend notwendige Gleichberechtigung der Verkehrsarten.
Radverkehrskonzepte vor Ort sind Voraussetzung
Das Bundesverkehrsministerium stellt für die Jahre 2020-2023 insgesamt 1,46 Milliarden Euro für den Radverkehr zur Verfügung, davon rund 660 Millionen Euro über das Sonderprogramm „Stadt und Land“. Hinzu kommen Fördermittel für Radschnellwege, für das touristische Radnetz Deutschland und für Modellvorhaben des Radverkehrs.
Jetzt heißt es zügig planen
Laut einer Übersicht des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg betragen die Mittel für den Radwegebau in Mecklenburg-Vorpommern für die nächsten Jahre etwa 145 Millionen Euro. Diese Gelder werden vom Land, vom Bund und von der EU bereitgestellt. Voraussetzung für das Abrufen der Gelder ist eine konkrete Planung vor Ort. Diese ist in Schwerin gerade erst in Auftrag gegeben worden. Erstmalig wird ein Radwegekonzept für die Landeshauptstadt erarbeitet, das die Radrouten in Vorrangrouten, Hauptrouten und Ergänzungsrouten einteilt und damit eine Priorisierung vornimmt. Es ist zu hoffen, dass diese Planung zügig vorankommt. Denn nicht fristgerecht abgerufene Mittel gehen an andere, schnellere Bundesländer!
Bis zum Ende des Jahres 2020 hat der Radentscheid ca. 4.400 Unterschriften gesammelt. Damit ist das Quorum von mindestens 4.000 Stimmen für das Bürgerbegehren für bessere Radwege in Schwerin erreicht. Ab Mitte Januar wollten die Aktiven durchstarten und nochmal zwei Monate bis zum März sammeln. Dann kam der Lockdown und der Radentscheid hat sich entschieden, alle Aktionen bis zum 31. Januar auszusetzen. Zwar sind Kontakte im Freien laut Experten nicht die Corona-Treiber. Aber die Fahrradfreunde wollen ihren Beitrag leisten und die Kontakte auf ein Minimum beschränken.
Ab Februar soll es aber weitergehen. Da es immer auch doppelte, ungültige oder unleserliche Unterschriften gibt, sollen auf jeden Fall mehr Unterschriften als unbedingt nötig gesammelt werden, um ganz sicher erfolgreich zu sein. Alle Termine, Aktionen und Treffen sind auf der Internetseite www.radentscheid-schwerin.de zu finden. Wer den Radentscheid im Lockdown unterstützen möchte, kann sich die Liste auch zu Hause ausdrucken und an die darauf befindliche Adresse schicken. Das ist dann völlig kontaktlos und coronakonform!
Die Infrastruktur von morgen wird heute gemacht. Dabei braucht es mehr innovative Wege und mehr Mut, Neues auszuprobieren. Bisher heißt Verkehrsplanung, dass für Kfz geplant wird. Die Auto-Zulassungszahlen steigen jedes Jahr und mit ihnen das Verkehrsaufkommen. Im Ergebnis sind immer mehr Innenstädte zugeparkt mit Autos, oftmals sogar auf beiden Seiten. Da ist Schwerin keine Ausnahme. Wo wollen die Innenstädte in zehn Jahren sein? Diese Frage muss heute beantwortet werden, denn solche Entwicklungen dauern lange.
Die Bundesregierung gibt so viel Geld für Radinfrastruktur aus wie schon lange nicht mehr. 980 Millionen Euro stehen bereit. Voraussetzung ist, dass es Konzepte für den Bau von Radwegen gibt. Es ist wichtig, dass jetzt geplant wird. Die Städte werden sonst zunehmend lebensfeindlich. Es gibt aber auch überaus nachahmenswerte Entwicklungen, das wünschen wir vom Radentscheid uns auch für Schwerin.
Am kommenden Samstag sind wir mit unserem Infostand von 10 bis 17 Uhr am Marienplatz Ecke Schloßstraße. Unser Ziel ist es, noch vor Weihnachten die benötigte Mindestzahl von 4.000 Unterschriften zu bekommen. Wir freuen uns auf zahlreiche Unterstützer für unser Bürgerbegehren.
In Schwerin sind zwei Drittel aller Radwege gemeinsame Geh- und Radwege, das ist eins der größten Ärgernisse in der Stadt. Verkehrsteilnehmer mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten sollten getrennt unterwegs sein dürfen. Bei aller Rücksichtnahme, die natürlich immer geboten ist, sind die Wünsche von Fußgängern und Radfahrern einfach zu unterschiedlich.
Wir sind mitten in der Unterschriftensammlung und damit sehr nah dran an den Wünschen der Schweriner. Was für viele Schweriner*innen ebenfalls gar nicht geht, sind diese drei Straßen: der Obotritenring und die Straße Vor dem Wittenburger Tor, gleich danach folgt die Lübecker Straße. Viele haben schlicht Angst, dort zu fahren. Deshalb wollen wir, dass alle Verkehrsteilnehmer ihre eigenen Wege bekommen. Fußgänger haben Wege, die vom Radverkehr getrennt sind. Und Radwege sind baulich vom Autoverkehr so getrennt, dass sie von Kfz weder befahren noch zugeparkt werden können. Wenn es gute Radwege gibt, fahren viel mehr Menschen mit dem Fahrrad statt mit dem Auto. Das ist gut für uns alle.
Wir haben die nächste Hürde genommen und 3.000 Unterschriften erreicht. Trotz Corona geht es weiter, wir sind regelmäßig in den verschiedenen Stadtteilen von Schwerin unterwegs. Das nächste Mal sind wir mit unserem Infostand am 28.11. von 10 bis 17 Uhr am Marienplatz Ecke Helenenstraße. Wir freuen uns auf zahlreiche Unterstützer für unser Bürgerbegehren.
Der Radentscheid Schwerin nimmt Fahrt auf. In etlichen Stadtteilen haben die Ehrenamtlichen schon Unterschriften für ihr Bürgerbegehren gesammelt. Das Ziel ist es, den Radverkehr in Schwerin voranzubringen und nicht länger auf Initiativen aus Politik und Verwaltung zu warten. Alle Menschen – auch Kinder, Senioren und ungeübte Radler – sollen sicher, komfortabel und stressfrei in Schwerin radfahren können. Dazu sind vor allem separate und baulich getrennte Radwege nötig. Damit würden die für Alltagsradler alltäglichen Konflikte mit Fußgängern oder Autofahrern wegfallen.
Es sind bereits 2.600 Unterschriften zusammengekommen. Am Samstag stehen die Aktiven von 10-17 Uhr mit einem Infostand in der Mecklenburgstraße Ecke Schlossstraße. Alle Schweriner ab 16 Jahre können das Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützen. Mindestens 4.000 Unterschriften sind dafür notwendig. Alle Informationen sind auf www.radentscheid-schwerin.de zu finden.
Einfach und sicher durch die Stadt!
Die Initiative Radentscheid Schwerin stellt sich vor.
Pressekontakt
Madleen Kröner
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